Sachsen-Anhalt fördert Sanierung von Ortsdurchfahrten

Das Land Sachsen-Anhalt will den kommunalen Anteil bei gemeinsamen Um- und Ausbauvorhaben an Landesstraßen in Ortsdurchfahrten fördern. Dies geschieht anteilig mit bis zu 40 Prozent aus dem Sondervermögen „Infrastruktur“, teilte das Ministerium für Infrastruktur und Digitales am Mittwoch mit.

Damit müssen die Kommunen nur 60 Prozent ihres Kostenanteils tragen, was insbesondere für die Erneuerung von Gehwegen im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen innerhalb von Ortsdurchfahrten gilt.

Verkehrsministerin Lydia Hüskens (FDP) erklärte, dass die finanzielle Entlastung durch die Übernahme eines Teils der kommunalen Kosten sicherstelle, dass die Bauvorhaben wie geplant durchgeführt werden können. In der Vergangenheit hätten Sparzwänge bei einem beteiligten Partner oft dazu geführt, dass wichtige Projekte aufgeschoben werden mussten.

„Das können wir uns beim Sondervermögen nicht leisten“, so die Ministerin weiter.

Ab sofort besteht die Möglichkeit zur Antragstellung bei der Investitionsbank, wobei das Verfahren ausschließlich digital abläuft. „Wir wollen, dass das verfügbare Geld so schnell wie möglich buchstäblich auf die Straße kommt“, erklärte Hüskens.

Durch zügige Investitionen in die Ertüchtigung von Straßen, Brücken und Radwegen sollen die Bürger die positiven Auswirkungen des Sondervermögens direkt vor der eigenen Haustür spüren, so die Ministerin.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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