Sachsen hat bis Ende Juni 11.026 von 12.018 Anträgen auf Einstellung der Rückforderung von Corona-Soforthilfen bewilligt. Das teilte das Sächsische Wirtschaftsministerium am Sonntag in Dresden mit.
Damit sollen Unternehmen und Selbstständige entlastet werden, die zu viel erhaltene Hilfen zurückzahlen mussten.
Dem Ministerium zufolge wurden 617 Anträge abgelehnt, 375 befanden sich Ende Juni noch in Bearbeitung. Die Möglichkeit einer verlängerten Zahlungsfrist wurde bislang 5.125 Mal genutzt.
Bei den flexiblen Rückzahlungsfristen mit Laufzeiten von bis zu 36 Monaten und Zinssätzen von 0,5 bis 1,5 Prozent pro Jahr seien 3.400 Anträge bewilligt worden. Wirtschaftsminister Dirk Panter erklärte, die Soforthilfe habe in der Pandemie schnell und unbürokratisch geholfen; die neuen Regeln kämen bei den Betroffenen an.
Hintergrund sind die Rückforderungen aus dem Programm Soforthilfe-Zuschuss Bund aus dem Frühjahr 2020. Damals erhielten in Sachsen mehr als 84.000 Kleinstunternehmen und Selbstständige insgesamt über 672 Millionen Euro.
Da die tatsächlichen Liquiditätsengpässe oft geringer ausfielen als erwartet, waren teilweise zu hohe Beträge ausgezahlt worden. Seit Juli 2025 bietet das Land Zahlungserleichterungen an.
Bis Jahresende sollen alle offenen Anträge bearbeitet sein; Anträge können weiterhin gestellt werden.
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