BGH bestätigt 13 Jahre Haft für Karatetrainer wegen Kindesmissbrauch

Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Karatetrainers gegen ein Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau verworfen, das ihn wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 103 Fällen und weiteren Delikten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt hatte. Das teilte der BGH am Montag mit.

Der Angeklagte hatte als Trainer eines Karatevereins Kinder und Jugendliche betreut und dabei seine Stellung ausgenutzt, um in den Jahren 1998 bis 2010 sexuelle Handlungen an Kindern vorzunehmen.

Das Landgericht Dessau-Roßlau hatte festgestellt, dass der Angeklagte die ihm anvertrauten Schutzbefohlenen in 141 Fällen missbraucht hatte. Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs sah keine Rechtsfehler in der Entscheidung der Vorinstanz und bestätigte die Anordnung der Sicherungsverwahrung.

Der Angeklagte hatte gestanden, die Taten begangen zu haben. Die Verurteilung umfasst auch die Einbeziehung von Einzelstrafen aus einem früheren Urteil. Die Entscheidung ist nun rechtskräftig (Beschluss vom 24. Juni 2026 – 6 StR 230/26).

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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