Kanzleramtschefin Warken kündigt Übergangs- und Härtefallregelungen beim Aus der Rente mit 63 an

Kanzleramtschefin Nina Warken (CDU) hat für das Aus der Rente mit 63 Übergangsfristen und Härtefallregelungen in Aussicht gestellt. „Das Aus der Rente mit 63 kann nicht ab dem ersten Tag dann kommen“, sagte Warken am Donnerstag in der Sendung „Frühstart“ von RTL und ntv.

Es werde eine Zeit des Übergangs geben, bis das in Kraft trete. Zudem kündigte sie Härtefallregelungen für besondere Lebensläufe an, etwa für Menschen, die eine besondere Art des Berufes ausgeübt haben oder Beeinträchtigungen haben. Das alles müsse man sich ganz konkret anschauen und Regelungen treffen, so die CDU-Politikerin weiter.

Übergangs- und Härtefallregelungen seien auch ein Anliegen der ostdeutschen Ministerpräsidenten gewesen. „Das ist aber auch gar kein Widerspruch, weil auch das sieht die Alterssicherungskommission vor, das sehen die Vorschläge vor“, sagte Warken. Die Kommission habe ein „gutes Gesamtpaket“ vorgelegt. „Und wir haben gleich gesagt, dass wir dieses Gesamtpaket jetzt nicht von vornherein zerreden wollen, sondern dass es jetzt einen Vorschlag geben muss, ein Gesetz vorgelegt wird durch das Arbeits- und Sozialministerium“, so die Kanzleramtschefin.

Sobald das Gesetz vorliege, werde es in der Bundesregierung und mit dem Parlament beraten. „Aber die Rente mit 63, das ist schon auch ein wesentlicher Bestandteil dieses Pakets“, so Warken.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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