Die BSW-Landtagsfraktion in Sachsen sieht bei Tankstellen im Land rund 2.600 Verstöße gegen die seit April geltende „12-Uhr-Regel“. Das teilte die Fraktion am Mittwoch in Dresden mit.
Grundlage ist die Antwort des Wirtschaftsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Janina Pfau (BSW).
Nach dem Papier sind bis zum 11. Mai rund 2.600 Abweichungen von der Regel erfasst worden. Nicht jede Abweichung sei ein bußgeldpflichtiger Verstoß, heißt es in der Antwort.
Ob ein solcher Verstoß vorliegt, müssen die Landkreise und kreisfreien Städte jeweils einzeln prüfen. Eine Aufschlüsselung der Fälle auf die Kommunen gibt es nach Angaben der Staatsregierung nicht; die Zuständigkeit der örtlichen Behörden ergebe sich aus der sächsischen Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung.
Pfau kritisierte, die Regelung bringe den Verbrauchern nichts, Kontrollen und Sanktionen griffen nicht, und eine einheitliche Höhe der Bußgelder fehle.
Die Landkreise könnten die Höhe jeweils selbst bestimmen. Die Abgeordnete forderte eine Spritpreisbremse, besonders für Pendler im ländlichen Raum Sachsens.
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