Die Landeshauptstadt Magdeburg hat die im April erlassene Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Amerikanischen Faulbrut aufgehoben. Das teilte die Stadt am Mittwoch mit.
Betroffene Imker des ehemaligen Sperrbezirks können nun nach Beantragung einer Bienenseuchenfreiheitsbescheinigung beim Gesundheits- und Veterinäramt ihre Bienenvölker wieder an andere Standorte transportieren.
Im Frühjahr war bei einem Bienenstand im Stadtteil Neue Neustadt die melde- und überwachungspflichtige Tierseuche amtlich festgestellt worden. Das Gesundheits- und Veterinäramt hatte deshalb einen Sperrbezirk mit einem Radius von einem Kilometer um den betroffenen Betrieb eingerichtet.
Der Erreger sei durch aufwendige Sanierungsverfahren getilgt und bei allen Nachuntersuchungen im Sperrbezirk nicht mehr nachgewiesen worden.
Der Beigeordnete für Soziales, Jugend und Gesundheit, Ingo Gottschalk, sagte: „Durch aufwendige Sanierungsverfahren in dem betroffenen Bienenstand konnte dort die Seuche getilgt werden.“ Die Stadt dankte den betroffenen Imkern für ihr Verständnis, ihre Geduld und Kooperation bei der Umsetzung der behördlich angeordneten Maßnahmen.
Wegen der steigenden Anzahl von Ausbrüchen der Amerikanischen Faulbrut in Sachsen-Anhalt werden alle Bienenhalter im Stadtgebiet erneut gebeten, ihre Tierhaltungen, sofern noch nicht geschehen, unverzüglich beim Gesundheits- und Veterinäramt anzumelden. Überdies sollte standortfremder Honig nicht an eigene Völker verfüttert werden, um das Risiko einer Erkrankung zu minimieren.
Foto: via dts Nachrichtenagentur

