Hamburg plant Bundesratsinitiative für neue Regeln in Drogenkonsumräumen

Der Hamburger Senat hat eine Bundesratsinitiative angekündigt, um neue Regeln für Drogenkonsumräume zu etablieren. Ziel sei es, den öffentlichen Raum zu entlasten, indem die Weitergabe geringer Mengen illegaler Drogen zum unmittelbaren Verbrauch in diesen Einrichtungen ermöglicht werde, teilte der Senat am Donnerstag mit.

Nach geltendem Recht ist der Besitz geringer Mengen illegaler Drogen zum Eigenverbrauch in Drogenkonsumräumen erlaubt, jedoch nicht die Weitergabe an andere Konsumierende. Diese Regelung führt häufig dazu, dass Drogensüchtige die Einrichtungen verlassen und im öffentlichen Raum konsumieren. Der Senat will diese rechtliche Hürde beseitigen und plant, das Betäubungsmittelgesetz entsprechend anzupassen.

Die Initiative orientiert sich an den Erfahrungen aus Zürich, wo Drogenkonsumräume und Regeln für den öffentlichen Raum kombiniert werden. Der Hamburger Senat forderte die Bundesregierung auf, das Betäubungsmittelrecht anzupassen, um den Ländern den notwendigen rechtlichen Spielraum zu geben.

„Drogenkonsum gehört nicht auf die Straße“, sagte Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD). „Wenn geltende Regeln dazu führen, dass Menschen für die Weitergabe kleinster Mengen vor die Tür gehen, müssen wir sie ändern.“ Zürich zeige, wie das gelingen könne und zugleich der öffentliche Raum profitiere. „Das ist nicht nur eine Hamburger Herausforderung, sondern ein Thema für viele deutsche Großstädte. Deshalb bringt Hamburg jetzt einen konkreten Vorschlag zur Änderung des Bundesrechts in den Bundesrat ein.“ Der Bundesrat wird sich am 25. September 2026 mit der Initiative befassen.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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