Bundesnetzagentur veröffentlicht Orientierungspunkte für Glasfaser-Open-Access-Entgelte

Die Bundesnetzagentur hat einen Vorschlag unterbreitet, wie Glasfaseranbieter künftig untereinander einen Zugang für Wettbewerber abrechnen sollen. Die sogenannten „Orientierungspunkte“ zu Entgeltprinzipien für den Open-Access-Zugang wurden am Dienstag veröffentlicht.

Ziel sei es, den Wettbewerb auf Glasfasernetzen zu fördern und Verbrauchern die Wahl zwischen verschiedenen Anbietern und Produkten zu ermöglichen. Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, erklärte am Dienstag, dass die „Orientierungspunkte“ die Verhandlungen zwischen Unternehmen erleichtern und die Verständigung auf Entgelte beschleunigen sollen. Der Ansatz solle sowohl die wettbewerblichen Interessen sichern als auch Investitionen ermöglichen.

Die „Orientierungspunkte“ sollen eine praktische Ausgestaltung der Entgelte bieten, die ein Diensteanbieter für die Nutzung des Glasfasernetzes eines anderen Unternehmens zahlen muss. Die Grundidee bestehe darin, dass das Vorleistungsentgelt über einen angemessenen Abschlag vom Endkundenpreis des ausbauenden Unternehmens ermittelt wird. Die Marge zwischen Endkundenpreis und Vorleistungsentgelt müsse groß genug sein, damit ein Diensteanbieter kostendeckend ein gleichwertiges Angebot machen kann. Die Bundesnetzagentur wertete hierfür aktuelle Endkundenpreise und vereinbarte Vorleistungsentgelte aus und berechnete die Margen.

In Deutschland bauen viele Unternehmen, oft mit regionaler Prägung, Glasfasernetze aus, was zu hohen Transaktions- und Verhandlungskosten führt. Die Bundesnetzagentur knüpft damit an ihr im Januar 2026 veröffentlichtes Regulierungskonzept zur Kupfer-Glas-Migration an. Alle Akteure können bis zum 16. November 2026 zu den „Orientierungspunkten“ Stellung nehmen.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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