Neues Investitionsprüfgesetz: Wirtschaftsministerium will Beteiligungen ab 15 Prozent prüfen

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) bringt ein neues Gesetz auf den Weg, das die deutsche Wirtschaft insbesondere vor dem Einfluss Chinas schützen soll. Das geht aus dem Entwurf für das „Investitionsprüfgesetz“ hervor, über den das „Handelsblatt“ berichtet.

Das Gesetz sieht Verschärfungen für die Investitionsprüfungen vor, die das Wirtschaftsministerium vornimmt, wenn ein ausländischer Investor bei einem deutschen Unternehmen einsteigen will. „Die geopolitische Sicherheitslage und die Risiken für die nationale und wirtschaftliche Sicherheit in Deutschland haben sich erheblich verschärft“, heißt es in dem Gesetzentwurf, über den die Zeitung berichtet. Der Entwurf ist noch nicht zwischen den Ressorts der Bundesregierung abgestimmt.

In dem 86-seitigen Dokument sei unter anderem vorgesehen, dass Beteiligungen an börsennotierten Unternehmen schon ab einer Schwelle von 15 Prozent überprüft werden, berichtet die Zeitung weiter. Außerdem soll eingeführt werden, dass ein ausländischer Investor erneut geprüft werde, wenn er ein deutsches Unternehmen komplett übernehmen wolle. Ein weiterer Punkt sei, dass die Investitionsprüfung nur bei Geldgebern von außerhalb der EU angewandt werde, berichtet das „Handelsblatt“ unter Berufung auf den Entwurf. Die Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen waren bislang ausgenommen. Mit dem neuen Gesetz würden aber auch für sie die Regeln gelten.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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