Bundesrechnungshof kritisiert Verkehrsministerium und DB InfraGO: Erhebliche Mängel bei Wirtschaftlichkeitsnachweisen von Korridorsanierungen

Der Bundesrechnungshof übt scharfe Kritik an den Korridorsanierungen des Bahnnetzes. In einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestags, aus dem das Magazin Politico berichtet, wirft der Rechnungshof dem Bundesverkehrsministerium sowie der Bahn-Infrastruktursparte DB InfraGO ein „grundlegendes Fehlverständnis hinsichtlich der haushaltsrechtlichen Anforderungen an Wirtschaftsnachweise und Erfolgskontrollen“ bei der Dokumentation von Korridorsanierungen vor. Bisherige Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen würden „erhebliche Mängel“ aufweisen.

Das Verkehrsministerium müsse die „Wirtschaftlichkeit jeder Korridorsanierung gesondert nachweisen und ihren Erfolg kontrollieren“, fordern die Rechnungsprüfer. Die Wirtschaftlichkeitsüberprüfungen des Ministeriums würden auf Annahmen beruhen, „die nicht mehr den tatsächlichen Entwicklungen entsprechen“. So kalkuliere man immer noch mit Kriterien wie einer 80-prozentigen Reduzierung infrastrukturbedingter Störungen oder bis zu zehn Jahren Baufreiheit, die längst nicht immer aktuell seien. Damit habe das Verkehrsministerium „in Kauf genommen, dass Bundesmittel gegebenenfalls unwirtschaftlich eingesetzt werden“.

In der Stellungnahme verweist das Verkehrsministerium auf die Leistungsvereinbarung LV InfraGO, bei der man „verbindliche Vorgaben“ aufnehmen wolle. Zudem werde man zukünftig „stärker“ auf „Zielerreichung und Wirtschaftlichkeit achten“.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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