Bundesdatenschutzbeauftragter Hennemann kritisiert IFG-Reform und fordert mehr proaktive Veröffentlichungen

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Moritz Hennemann stellt sich gegen die aktuellen Pläne der Bundesregierung, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) einzuschränken. „Der BfDI sieht keinen konkreten Anlass für eine Abschaffung des Auskunftsrechts für nicht natürliche Personen“, sagte sein Sprecher Philipp Wilhelmstrop der dts Nachrichtenagentur.

Auch ein pauschales Erfordernis zur Darlegung „berechtigter Interessen“ würde das Regel-Ausnahme-Verhältnis nach Ansicht des Datenschutzbeauftragten umkehren. „Es wäre eine Abkehr von dem voraussetzungslosen Zugangsanspruch.“ Zugleich würde eine solche neue Regelung „einen voraussichtlich erheblichen Prüfungsaufwand bei den auskunftspflichtigen Behörden auslösen“, so der Sprecher. „Das entlastet Behörden nicht und erschwert den Zugang zu staatlichen Informationen.“

Einer IFG-Reform ist der Datenschutzbeauftragte nicht grundsätzlich abgeneigt. „Präzisierungen und Anpassungen von Gesetzen können immer erwogen werden. Die geäußerten Pläne für Änderungen könnten in ihrer Gesamtheit allerdings zu einer potentiell weitreichenden Beschränkung der seit 20 Jahren bestehenden Informationsfreiheit auf Bundesebene führen.“

Stattdessen sieht der Datenschutzbeauftragte als Ziel, mehr proaktive Veröffentlichungspflichten für Behörden zu schaffen. „Dies entspräche auch dem Koalitionsvorhaben, die Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung, im Sinne einer Kultur der Datennutzung und des Datenteilens, voranzutreiben.“

Die in Bonn ansässige Behörde bestätigte unterdessen, dass es mittlerweile Gespräche über die geplante IFG-Reform mit dem Bundesinnenministerium gegeben hat. „In einem ersten Schritt geht es dem BfDI darum, ein gemeinsames Lageverständnis zu entwickeln“, sagte sein Sprecher.

Die Regierungskoalition aus Union und SPD hatte Anfang Juli ihre konkreten Pläne für einen umfassenden Umbau des Informationsfreiheitsgesetzes vorgestellt, und damit Entsetzen bei Bürgerrechtlern und Journalisten ausgelöst. „Wir wollen die Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen fokussieren, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht durch andere Regelungen erreichen können“, heißt es wörtlich im Beschlusspapier.

Auch den bisherigen Kostendeckel auf maximal 500 Euro würden Union und SPD gerne abschaffen. „Die IFG-Gebühren werden wir im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip anpassen“, so die Regierungskoalition. Die Änderungen des Informationsfreiheitsgesetzes solle allerdings „in Abstimmung mit dem BfDI“, also mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten, erfolgen, hieß es im Koalitionsbeschluss weiter.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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