Tabaksteuer: Bundesfinanzministerium plant rückwirkende Korrektur – Kubicki sieht Verfassungsverstoß

Das Bundesfinanzministerium will einen Fehler im jüngst geänderten Tabaksteuer-Gesetz rückwirkend korrigieren. Das berichtet die „Welt“ (Mittwochausgabe) unter Berufung auf eine entsprechende Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD. Hintergrund ist eine fehlerhafte Inkrafttretensregelung, durch die die für 2027 vorgesehenen Änderungen der Tabaksteuersätze teilweise bereits seit dem 21. Oktober 2026 gelten.

Das Gesetz wurde am 15. Oktober vom Bundestag beschlossen, passierte am folgenden Tag den Bundesrat und wurde am 20. Oktober im Bundesgesetzblatt verkündet. Nach der Formulierungshilfe des Ministeriums wurde bei der Inkrafttretensregelung versehentlich ein Teil des Gesetzes nicht ausgenommen. Dadurch entstand nach Darstellung des Ministeriums für den Zeitraum vom 21. Oktober bis zum 31. Dezember 2026 eine unklare Rechtslage. Für Zigaretten, Zigarren und Zigarillos, Fein- und Pfeifentabak sowie erhitzten und Wasserpfeifentabak gelten nach dem Wortlaut des Gesetzes in diesem Zeitraum höhere Steuersätze als beabsichtigt. Für Substitute für Tabakwaren enthält das Gesetz für diesen Zeitraum dagegen keinen Steuersatz.

Das Ministerium will den Fehler nun über das bereits im parlamentarischen Verfahren befindliche Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichs 2026 korrigieren. CDU/CSU und SPD sollen die vorbereitete Änderung als Änderungsantrag einbringen. Für den Zeitraum vom 21. Oktober bis zum Jahresende sollen rückwirkend die bis zum 20. Oktober geltenden Steuersätze festgeschrieben werden. Bei den meisten betroffenen Tabakprodukten wertet das Ministerium die rückwirkende Regelung als Begünstigung der Steuerpflichtigen, weil dadurch niedrigere Sätze gelten würden als nach dem derzeitigen Gesetzeswortlaut. Die Zollverwaltung habe seit dem 21. Oktober weiterhin Steueranmeldungen zu den bisherigen niedrigeren Sätzen akzeptiert.

Anders stellt sich die Situation bei Substituten für Tabakwaren dar. Weil das geltende Gesetz für den fraglichen Zeitraum keinen Steuersatz enthält, soll rückwirkend eine Steuer von 0,32 Euro je Milliliter festgeschrieben werden. Nach Auffassung des Ministeriums konnten die Betroffenen kein schutzwürdiges Vertrauen darauf entwickeln, dass diese Steuer vorübergehend entfallen würde. Das Ministerium verwies unter anderem darauf, nach Bekanntwerden des Fehlers die betroffenen Verbände, die Generalzolldirektion und die Steuerzeichenstelle informiert und eine Korrektur angekündigt zu haben.

Der FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki äußerte verfassungsrechtliche Bedenken gegen die geplante Rückwirkung. Rückwirkend Steuern zu erheben, sei im Rechtsstaat grundsätzlich ein No-Go und allenfalls in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig, sagte Kubicki der „Welt“. Vieles spreche dafür, dass Klingbeils Reparaturgesetz verfassungswidrig sei.

Die Begründung des Finanzministeriums sei ausgesprochen dünn und reiche bei Weitem nicht aus, sagte Kubicki. Das Ministerium schaffe damit keine Rechtssicherheit, sondern sorge für weiteres Chaos und zusätzliche Verunsicherung.

Kubicki forderte den Bundestag auf, die verfassungsrechtlichen Folgen der geplanten Regelung zu prüfen. Wer rückwirkend in bestehende Rechtspositionen eingreife, müsse dafür eine tragfähige verfassungsrechtliche Begründung liefern. Das Ministerium sei diesen Nachweis bislang schuldig geblieben. Rechtsstaatlichkeit sei keine lästige Formalie, die man mit einer dünnen Ministeriumsbegründung aushebeln könne, sagte Kubicki. „Klingbeil kann es einfach nicht.“

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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