Im Zusammenhang mit dem Verdacht eines versuchten Tötungsdelikts in Magdeburg hat ein Ermittlungsrichter am Amtsgericht Magdeburg einen Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung erlassen. Das teilte die Polizeiinspektion Magdeburg mit.
Der 61-jährige Beschuldigte ist am 5. November auf Antrag der Staatsanwaltschaft Magdeburg vorgeführt worden. Der Ermittlungsrichter hat nach abweichender rechtlicher Bewertung des Sachverhalts den Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung anstelle des ursprünglich beantragten Haftbefehls wegen eines versuchten Tötungsdelikts erlassen.
Hintergrund ist ein schwerer körperlicher Übergriff auf eine 64-jährige Frau in Magdeburg-Sudenburg.
Nach bisherigen Erkenntnissen soll der 61-jährige Mann die Frau am Mittwochmorgen, dem 4. November, gegen 6:00 Uhr im Bereich eines Mehrfamilienhauses mehrfach körperlich angegriffen haben. Der Frau ist es im weiteren Verlauf gelungen, die Polizei über den Notruf zu verständigen.
Die alarmierten Einsatzkräfte haben den deutschen Beschuldigten noch vor Ort angetroffen und vorläufig festgenommen.
Die 64-Jährige hat erhebliche Verletzungen erlitten und ist zur weiteren medizinischen Versorgung in ein Krankenhaus gebracht worden. Der Beschuldigte ist anschließend in eine Justizvollzugsanstalt gebracht worden.
Die Ermittlungen dauern an.
Foto: via dts Nachrichtenagentur

