Union und SPD wollen dem Bundesnachrichtendienst (BND) erlauben, auch im Inland heimlich Wohnungen zu betreten. Das geht aus dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zur geplanten Reform des Nachrichtendienstrechts hervor, über den das Magazin „Politico“ berichtet.
Konkret soll der BND Wohnungen betreten dürfen, um geheimdienstliche Maßnahmen vorzubereiten oder durchzuführen. Für Wohnungen in Deutschland und für Wohnungen deutscher Staatsbürger im Ausland gelten dabei Hürden: Der BND muss das Betreten ausdrücklich anordnen und die Maßnahme vorab vom Unabhängigen Kontrollrat prüfen lassen.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) soll künftig auch Strukturen der organisierten Kriminalität durchleuchten dürfen, wenn es konkrete Hinweise darauf gibt, dass beobachtete Akteure von ihnen unterstützt werden. Hintergrund ist laut Union und SPD, dass staatliche oder extremistische Akteure sogenannte Low-Level-Agenten oder Crime-as-a-Service-Angebote nutzen.
Auch bei Telefon- und Internetdaten sollen BND und BfV ein neues Instrument bekommen. Die Dienste können Telekommunikationsanbieter künftig anweisen, bereits vorhandene Verkehrsdaten vorübergehend zu speichern. Das soll möglich sein, wenn es bereits konkrete Anhaltspunkte gibt, dass die Daten für die Arbeit des Dienstes relevant werden könnten, die rechtlichen Voraussetzungen zum Speichern aber noch nicht vollständig erfüllt sind.
Auf die eingefrorenen Daten dürfen die Geheimdienste deshalb nicht automatisch zugreifen. Dafür brauchen sie anschließend ein gesondertes Auskunftsersuchen. Beim BND darf die Sicherung grundsätzlich höchstens drei Monate dauern.
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