Nord Stream 2: Bundeswirtschaftsministerium hält Neustart des Zertifizierungsverfahrens für möglich

Das Bundeswirtschaftsministerium hält einen Neustart des Zertifizierungsverfahrens für die Erdgas-Pipeline Nord Stream 2 für möglich.

„Grundsätzlich kann eine Wiederaufnahme des ruhenden Verfahrens aus Sicht des BMWE mittelfristig nicht ausgeschlossen werden“, schreibt das Ministerium in einer Antwort an die Deutsche Umwelthilfe (DUH), aus der der Fachdienst „Tagesspiegel Background“ zitiert. Dazu müsse die Antragstellerin – gemeint ist die Nord Stream 2 AG – die Gründe für die Aussetzung des Verfahrens beheben.

Eine Zertifizierung des Bundes ist die rechtliche Voraussetzung für die Inbetriebnahme. Das Zertifizierungsverfahren auf Antrag der Nord Stream 2 AG mit Sitz in der Schweiz war am 16. November 2021 vorläufig ausgesetzt worden.

Vor einer Wiederaufnahme müsste das Unternehmen laut BMWE „die formellen Voraussetzungen des Energiewirtschaftsgesetzes an einen Unabhängigen Transportnetzbetreiber“ erfüllen. „Das Verfahren bleibt so lange ausgesetzt, bis die Antragstellerin das deutsche Teilstück der Pipeline auf eine inländische Gesellschaft überträgt und durch diese betreiben lässt.“ Vor einer Zertifizierung wäre zudem eine Sicherheitsbewertung und Unbedenklichkeitserklärung des BMWE erforderlich.

Die EU hat in ihrem 18. Sanktionspaket am 18. Juli ein vollständiges „Transaktionsverbot“ für Nord Stream 2 verhängt, um jede künftige Nutzung der Pipeline auszuschließen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sagte dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj am 28. Mai zu, er werde sich gegen eine Inbetriebnahme der Pipeline einsetzen. Einer der beiden Nord-Stream-2-Stränge blieb bei den Sprengstoffanschlägen am 26. September 2022 unbeschädigt und kann russisches Erdgas nach Deutschland transportieren.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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