Bundesfinanzhof bestätigt Grundsteuer-Reform – Finanzministerium sieht jetzt Rechtssicherheit

Das Bundesfinanzministerium hat erleichtert auf das Urteil des Bundesfinanzhofs zur Grundsteuer reagiert.

„Dieses Urteil bestätigt die Auffassung des Bundesministeriums der Finanzen“, sagte eine Sprecherin des Ministeriums am Mittwoch in Berlin auf Anfrage der dts Nachrichtenagentur. „Mit der Reform der Grundsteuer wird eine Neubewertung der Grundstücke nach objektiven Kriterien gewährleistet und das reformierte Grundsteuerrecht gewährleistet eine gerechte Besteuerung.“

Das Urteil habe für die kommunalen Haushalte „eine enorme Bedeutung“, so die Sprecherin weiter. „Das Bundesministerium der Finanzen begrüßt daher, dass nun Rechtssicherheit zu reformierten Regelungen besteht, insbesondere im Interesse der Kommunen, der Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung.“

Der Bundesfinanzhof hatte zuvor mehrere Klagen gegen die seit Januar erhobene neue Grundsteuer zurückgewiesen. Die zuständigen Finanzgerichte hätten in allen drei Verfahren zutreffend entschieden, dass der Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts zum 1. Januar 2022 rechtmäßig sei und die Kläger nicht in ihren Rechten verletze, teilte das Gericht am Mittwoch in München mit.

Eine Aussetzung und Vorlage des Verfahrens an das Bundesverfassungsgericht kommt demnach in allen drei Verfahren nicht in Betracht. Der Senat sei nicht davon überzeugt, dass die der Feststellung des Grundsteuerwerts zugrunde liegenden Vorschriften des Bewertungsgesetzes verfassungswidrig seien, hieß es zur Begründung.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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