
Das Landgericht Dessau-Roßlau hat eine 47-jährige Frau wegen Totschlags in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr und Trunkenheit im Verkehr zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das teilte das Gericht am Montag mit.
Die Untersuchungshaft der Angeklagten wurde fortgesetzt.
Die Frau hatte in der Nacht zum 27. Oktober 2024 ihren Lebensgefährten mit dem Auto überfahren und tödlich verletzt. Vorausgegangen war ein Streit unter Alkohol- und Drogeneinfluss.
Als die Angeklagte wegfahren wollte, setzte sich das Opfer auf die Motorhaube. Sie fuhr dennoch los, wobei der Mann unter das Auto geriet und mitgeschleift wurde.
Nach einem kurzen Stopp fuhr sie sogar noch einige Meter rückwärts, wodurch der Geschädigte an seinen Verletzungen starb.
Die Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten zehn Jahre Haft gefordert, der Verteidiger plädierte auf ein Jahr wegen fahrlässiger Tötung mit Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Foto: via dts Nachrichtenagentur