
Das Verwaltungsgericht Leipzig hat die Anträge mehrerer Eigentümer in Hohenprießnitz auf vorläufigen Rechtsschutz gegen Anordnungen zur Beseitigung von Nestern des Eichenprozessionsspinners abgelehnt. Dies teilte das Gericht mit.
Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts entschied, dass die Maßnahmen des örtlichen Verwaltungsverbandes zur Entfernung der Nester rechtmäßig sind.
Auf den Grundstücken der Eigentümer wurden Nester des Eichenprozessionsspinners gefunden, was zur Aufforderung führte, diese zu entfernen. Die Eigentümer argumentierten, dass die Kosten für die mechanische Beseitigung der Nester erheblich seien und dass eine Wiederansiedlung des Schädlings drohe, wenn nicht alle Larven beseitigt werden könnten.
Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Gefahren für die Gesundheit der Anwohner durch die Brennhaare der Raupen eine sofortige Beseitigung erforderlich machen.
Die Richter betonten, dass die Inanspruchnahme der Eigentümer als Störer rechtmäßig sei und dass die Entfernung der Nester sowohl geeignet als auch erforderlich sei, um den Gesundheitsgefahren zu begegnen. Die Entscheidung ist nicht endgültig, da den Eigentümern das Rechtsmittel der Beschwerde zum Sächsischen Oberverwaltungsgericht zusteht.
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