Verfassungsrechtler warnt vor Verstoß des SPD-Erbschaftsteuer-Konzepts gegen Grundgesetz

Der Heidelberger Steuerrechtler Hanno Kube hält es für möglich, dass das Erbschaftsteuer-Konzept der SPD gegen die Verfassung verstoßen könnte. „Die fehlende Differenzierung beim Freibetrag je nach Verwandtschaftsgrad ist natürlich ein verfassungsrechtliches Problem“, sagte Kube mit Blick auf das SPD-Konzept dem „Handelsblatt“ (Mittwochausgabe).

Das Problem sei Artikel 6 des Grundgesetzes, das den Schutz der Familie garantiere und seiner Ansicht nach auch im Erbschaftsfall anzuwenden sei, so Kube. Der Grund für die verfassungsrechtliche Problematik liege darin, dass das Grundgesetz auch nach Verwandtschaftsgrad innerhalb einer Familie unterscheide, so Kube. Auch sei zu bedenken, dass Artikel 6 außer der Familie eigenständig auch die Ehe schütze. „`Familie ist Familie` greift da viel zu kurz“, sagte Kube.

Nach dem Willen der SPD soll der Verwandtschaftsgrad künftig eine deutlich weniger wichtige Rolle spielen als bisher. So sieht das Konzept der Partei vor, die verschiedenen Steuerklassen, die sich auch nach dem Verwandtschaftsgrad richten, in eine einzige zu überführen. Auch will die Partei bei ihrem geplanten Lebensfreibetrag künftig weniger stark zwischen engen Familienangehörigen und übrigen Familienangehörigen unterscheiden. Genau das könnte laut Kube jedoch verfassungsrechtlich heikel sein.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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