Bundesanwaltschaft lässt mutmaßliche Unterstützer prorussischer Separatisten festnehmen

Die Bundesanwaltschaft hat am Mittwoch zwei mutmaßliche Unterstützer der ausländischen terroristischen Vereinigungen „Volksrepubliken Donezk und Lugansk“ festnehmen lassen. Beamte des Bundeskriminalamtes fassten einen russischen Staatsangehörigen und einen deutschen Staatsangehörigen in den Landkreisen Dahme-Spreewald und Märkisch-Oderland (Brandenburg) aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 12. Januar, wie der Generalbundesanwalt (GBA) mitteilte. Auch die Räumlichkeiten der Beschuldigten wurden durchsucht.

Die beiden Männer sollen seit 2016 herausgehobene Stellungen in einem Verein eingenommen haben, der den Transport von Versorgungsgütern und Medizinprodukten, aber auch von Drohnen in den Donbass zugunsten von Milizionären der „Volksrepubliken Donezk und Lugansk“ organisiert haben soll, heißt es im Haftbefehl. Bei den „Volksrepubliken Donezk und Lugansk“ handelt es sich um pro-russische Gruppierungen, die ab Frühjahr 2014 die Kontrolle über die ukrainischen Verwaltungsbezirke Donezk und Lugansk mit dem Ziel der Loslösung von der Ukraine beanspruchten und sich intensive Auseinandersetzungen mit den ukrainischen Streitkräften lieferten. Dabei setzten die Gruppierungen immer wieder auch Gewalt gegen die Zivilbevölkerung ein. Sie wurden Ende 2022 in die Befehlsstrukturen der russischen Streitkräfte eingegliedert, erklärte die Bundesanwaltschaft.

Im Haftbefehl heißt es weiter, der russische Tatverdächtige habe Vereinsgelder von über 14.000 Euro in die „Volksrepubliken Donezk und Lugansk“ geleitet. Daneben soll er Gütertransporte für die dortigen Milizen organisiert haben. Dem deutschen Tatverdächtigen wird vorgeworfen, mehrfach zu Gesprächen mit Vertretern der „Volksrepubliken Donezk und Lugansk“ im Donbass gereist und Lieferaufträge entgegengenommen zu haben. Zudem soll er regelmäßig an der Verteilung von Gütern vor Ort mitgewirkt haben, hieß es.

Die Beschuldigten sollen am Donnerstag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, der ihnen die Haftbefehle eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden soll.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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