Dobrindt weist Kritik an Umgang mit Rassismus-Studie in Behörden zurück

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CDU) hat Kritik am Umgang mit der Veröffentlichung einer Studie zu Rassismus in Bundesbehörden zurückgewiesen.

Die Ergebnisse seien den betroffenen Behörden bekannt gemacht worden, sagte der CDU-Politiker den Sendern RTL und ntv am Mittwoch. „Sowohl die Bundespolizei als auch das Bamf haben schon Stellungnahmen dazu abgegeben, die auch veröffentlicht worden sind und einsehbar sind, sodass es einen ganz öffentlichen Umgang mit dieser Studie – die keine Studie der Bundesregierung ist – auch gibt“, so Dobrindt.

Die Untersuchung sei bereits in der vorletzten Wahlperiode beauftragt worden und inzwischen veröffentlicht. „Diese Studie ist in der vorletzten Wahlperiode, glaube ich, beauftragt worden.“ Das Innenministerium habe sie veröffentlicht; von einem Zurückhalten könne daher keine Rede sein. Genau so müsse man „mit Studien umgehen, die man nicht selber in Auftrag gegeben hat“. Dobrindt behauptete, dass die Studie zeige, dass die „überwiegende Mehrheit“ der Mitarbeiter in den Behörden „hochprofessionell, engagiert und korrekt auch arbeiten“.

Für die Studie „Institutionen und Rassismus“ (InRa) hatten die Wissenschaftler erstmals in großem Umfang Zugang zu staatlichen Institutionen erhalten und über drei Jahre Rassismus etwa in Jobcentern, Jugendämtern und Ausländerbehörden untersucht. Laut Abschlussbericht ist rassistische Diskriminierung in allen untersuchten Institutionstypen nachweisbar und zeigt sich etwa in individuellen Einstellungen einzelner Mitarbeitender, in behördlichen Praktiken und Ermessensspielräumen oder im Umgang mit Beschwerden. Rassismus in deutschen Behörden finde selten in offenen Anfeindungen statt – er stecke in Routinen, Entscheidungsspielräumen und in der Organisationskultur.

Auf struktureller Ebene zeigt die Studie, dass zentrale Schutzlücken im Rechtsrahmen Diskriminierung begünstigen: So gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bislang nicht für das Verhältnis zwischen Behörden und Bürgern. Wer von einer staatlichen Institution diskriminiert wird, kann sich nicht auf das zentrale Antidiskriminierungsgesetz berufen.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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