3,8 Milliarden Euro für günstigen Strom und Dekarbonisierung – Reiche will Industriestrompreis bürokratiearm umsetzen

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat am Donnerstag angekündigt, dass der zuvor von der EU-Kommission genehmigte deutsche Industriestrompreis unbürokratisch umgesetzt werden soll. „Der Industriestrompreis ist ein wichtiger notwendiger Schritt, um spürbar auch schnell zu entlasten“, sagte Reiche in einem Pressestatement am Donnerstag.

Die EU-Kommission hatte am Donnerstag eine entsprechende Beihilferegelung im Umfang von 3,8 Milliarden Euro genehmigt. Man sei zu dem Schluss gelangt, dass die Regelungen „erforderlich, geeignet und angemessen“ seien, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu beschleunigen und die Entwicklung bestimmter Wirtschaftszweige zu fördern, so die Brüsseler Behörde. Da den Unternehmen die Bedingung auferlegt werden müsse, einen erheblichen Teil der erhaltenen Beihilfen in Dekarbonisierungsmaßnahmen zu reinvestieren, würden diese Regelungen zum Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft beitragen.

Reiche will den Unternehmen hierfür keine Detailvorgaben machen. Möglich seien beispielsweise Maßnahmen für Energieeffizient und Investitionen in erneuerbare Energien auf dem Firmengelände, erklärte die CDU-Politikerin. „Wir haben bewusst die Möglichkeiten breit gelassen und uns davor gehütet, Detailvorgaben zu machen, weil wir nicht für 9.500 Unternehmen einschätzen können und übrigens auch nicht wollen, welche Maßnahme vor Ort geeignet ist.“

Man wolle durch niedrige Hürden es auch kleinen Unternehmen ermöglichen, den Industriestrompreis zu nutzen. „Wir verzichten zum Beispiel auf Verifizierung durch prüfungsbefugte Stellen, also sprich TÜV und andere, und Testate von Wirtschaftsprüfern sind auch nur noch für jene Unternehmen erforderlich, die ein Stromverbrauch von über 10 Gigawattstunden pro Jahr haben“, erklärte sie.

Der Industriestrompreis soll die strom- und handelsintensiven Unternehmen aus 91 Sektoren bei den Stromkosten entlasten, etwa aus den Bereichen Chemie, Gummi- und Kunststoffwaren, Glas und Halbleiterfertigung. Die Regelung soll vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028 laufen. Unternehmen können Beihilfezahlungen nach Ende eines jeden Jahres beantragen, wenn der Stromverbrauch und der durchschnittliche Großhandelsmarktpreis bekannt sind. Der Zielpreis des Instruments liegt bei 5 Cent pro Kilowattstunde (kWh) und wird auf Grundlage des Großhandelsstrompreises bestimmt.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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