Die Landesregierung hat beschlossen, dass Sachsen-Anhalt sich an der neuen Verwaltungsvereinbarung über ein gemeinsames Bund-Länder-Beratungstelefon zur psychosozialen Akut- und Nachsorge nach Anschlagsgeschehen beteiligt. Die neue Vereinbarung tritt am 1. Mai in Kraft und hat zunächst eine Laufzeit von drei Jahren.
Die Beteiligung Sachsen-Anhalts am bundesweiten Beratungstelefon ergänzt das bestehende Hilfesystem des Landes.
Sachsen-Anhalts Justizministerin Franziska Weidinger erklärte, dass die Erfahrungen nach dem Anschlag auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt im Dezember 2024 deutlich gezeigt haben, wie wichtig eine rasche und professionelle psychosoziale Hilfe für die Betroffenen ist. Mit der Beteiligung am gemeinsamen Bund-Länder-Beratungstelefon werde ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Opferhilfe gegangen.
Zudem unterstreiche man den Anspruch, als Land den Betroffenen zur Seite zu stehen.
Das Beratungstelefon wird von einem spezialisierten externen Dienstleister betrieben und bietet Betroffenen sowie deren Angehörigen qualifizierte psychosoziale Unterstützung. Fachpersonal, das auf Psychotraumatologie und Krisenintervention spezialisiert ist, steht im Auftrag von Bund und Ländern zur Verfügung.
Qualifizierte psychosoziale Hilfe ist für den Opferschutz und die Bewältigung des Geschehenen von zentraler Bedeutung.
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