Leihmutterschaft in Deutschland: Familienministerium sieht keinen Änderungsbedarf – Koalitionsvertrag gibt keine Änderung vor

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) plant keine Änderungen in den gesetzlichen Bestimmungen zur Leihmutterschaft. Das berichtet die Funke-Mediengruppe unter Berufung auf einen Sprecher des Bundesfamilienministeriums.

„Der Koalitionsvertrag sieht keine Änderung der aktuellen Rechtslage vor“, sagte ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben). „Die Rechtslage zur Leihmutterschaft ist in Deutschland klar geregelt.“ Grundsätzlich bestehe gemäß Adoptionsvermittlungsgesetz ein Verbot der Ersatz-, also der Leihmuttervermittlung.

Des Weiteren enthalte das Gesetz ein Anzeigenverbot. „Danach ist es untersagt, Ersatzmütter oder Bestelleltern durch öffentliche Erklärungen zu suchen oder anzubieten“, fügte der Sprecher hinzu. Das Anzeigenverbot erstrecke sich grundsätzlich auf alle Formen der Werbung für Leihmutterschaft. Die Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhandlungen obliege den jeweils zuständigen Behörden der Länder.

Hintergrund sind private Neuigkeiten aus der Familie von Unions-Fraktionschef Jens Spahn: Der CDU-Politiker und sein Ehemann sind Eltern eines Sohnes geworden, der in den USA zur Welt kam und von einer Leihmutter geboren worden ist. „Wir bitten um Verständnis, dass wir uns zu Einzelsachverhalten grundsätzlich nicht äußern“, erklärte das Bundesfamilienministerium zu dem Fall.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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