Bundesgerichtshof eröffnet Hauptverfahren gegen weitere NSU-Unterstützerin

Der Bundesgerichtshof hat das Hauptverfahren gegen eine weitere Angeklagte im NSU-Komplex eröffnet. Der für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat habe damit auf eine sofortige Beschwerde des Generalbundesanwalts reagiert, teilte der BGH am Dienstag mit.

Die Angeklagte soll in drei Fällen die terroristische Vereinigung NSU unterstützt haben. Ursprünglich hatte das Oberlandesgericht Dresden das Hauptverfahren nur wegen Beihilfe zur besonders schweren räuberischen Erpressung eröffnet. Der Generalbundesanwalt legte Beschwerde gegen diese Entscheidung ein, woraufhin der Bundesgerichtshof das Verfahren in vollem Umfang zur Hauptverhandlung zuließ.

Die Angeklagte wird verdächtigt, ihre Krankenversichertenkarte für die mittlerweile rechtskräftig verurteilte Beate Z. bereitgestellt zu haben, um medizinische Behandlungen unter falscher Identität zu ermöglichen. Zudem soll sie zusammen mit ihrem Ehemann Bahncards für Mitglieder des NSU beschafft haben.

Der Strafsenat des Oberlandesgerichts Dresden wird im nächsten Schritt eine Hauptverhandlung anberaumen (Beschluss vom 16. April 2025 – StB 69/24).

Foto: via dts Nachrichtenagentur

  • Related Posts

    Friedensbanner-Ausstellung in Chemnitz strebt Weltrekord an

    Eine Ausstellung mit Friedensbannern an der Oberschule am Hartmannplatz in Chemnitz soll einen Weltrekord aufstellen. Die Bürgerinitiative „Aktion C“ organisiert seit 15 Jahren Workshops, in denen Kinder und Jugendliche Friedensbotschaften…

    Schwer verletzter Radfahrer in Dresden mit 1,2 Promille

    Ein 49-jähriger Radfahrer ist in der Äußeren Neustadt schwer verletzt worden, nachdem er mit mehr als 1,2 Promille Alkohol im Blut gestürzt war. Der Mann geriet auf dem Bischofsweg zwischen…

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert