Nutztierhalter in Sachsen erhalten künftig eine vollständige Entschädigung für Schäden durch Wolfs- oder Luchsrisse. Das teilte das sächsische Umweltministerium mit.
Bisher wurden indirekte Kosten wie Tierarztbehandlungen oder die Suche nach entlaufenen Tieren nur zu 80 Prozent übernommen.
Die Änderung geht auf eine Anpassung der EU-Rahmenregelung für staatliche Beihilfen im Agrarbereich zurück, die rückwirkend zum 5. März 2024 in Kraft trat. Die Landesdirektion wird nun alle betroffenen Bescheide seit dem 1. Juli 2023 überprüfen und Nachzahlungen veranlassen.
Anträge der Tierhalter sind dafür nicht nötig.
Voraussetzung für den Schadensausgleich bleibt, dass der Wolf als Verursacher nachgewiesen wird und die Schäden innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden. Zudem müssen Halter von Schafen, Ziegen und Gatterwild die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen einhalten.