Stefanie Hubig prüft AfD-Verbotsverfahren nach Verfassungsschutz-Gutachten

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat sich für die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens ausgesprochen.

„Meine Überzeugung ist: Wir müssen den Weg der Prüfung eines Verbotsverfahrens jetzt gehen. Sollten die Voraussetzungen vorliegen, dann sollten wir dieses Instrument auch nutzen“, sagte Hubig den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Sonntagsausgaben). „Nach dem Gutachten des Verfassungsschutzes können wir nicht einfach weitermachen, als wäre nichts gewesen.“

Die SPD-Politikerin hob hervor, dass ein Parteiverbot „das schärfste Schwert der wehrhaften Demokratie im Umgang mit ihren organisierten Feinden“ sei. Es sei deshalb „gut und richtig, dass es dafür hohe Hürden gibt. Und deshalb braucht es jetzt eine sorgfältige Prüfung“.

Das Verbotsverfahren gegen die NPD scheiterte 2017 daran, dass die Partei aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts zu unbedeutend war. „Daran würde ein Verbotsverfahren gegen die AfD gegenwärtig nicht scheitern“, sagte Hubig. Zugleich hob die Justizministerin hervor: „Das Verbotsverfahren darf aber kein Ersatz sein für eine politische Bekämpfung der AfD. Die Wählerinnen und Wähler der AfD sind nicht alle Rechtsextremisten oder Verfassungsfeinde.“ Diese Menschen müsse die Politik „zurückgewinnen und zeigen, dass der Staat gut funktioniert und sich um ihre Anliegen kümmert“, sagte Hubig den Funke-Zeitungen.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD im Mai als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Nach einer Klage der Partei sagte der Nachrichtendienst jedoch zu, eine entsprechende Beobachtung der AfD bis zu einer Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts auszusetzen. Die Union bleibt skeptisch. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte zuletzt gesagt, ein Verbotsverfahren leite Wasser auf die Mühlen der AfD. Er rate dazu, sie „aus der Mitte heraus wegzuregieren“.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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