Bundesverwaltungsgericht kritisiert härteren Asylkurs der Bundesregierung

Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Andreas Korbmacher, hat den härteren Asylkurs der Bundesregierung mit Zurückweisungen an den deutschen Grenzen kritisiert.

Sollte es zu weiteren gerichtlichen Entscheidungen zugunsten von Asylsuchenden kommen, „werden Kanzler und Innenminister sicherlich überlegen müssen, inwieweit sie die Auffassung noch aufrechterhalten können, die sie bisher vertreten haben“, sagte Korbmacher dem „Handelsblatt“.

Anfang Juni hatte das Berliner Verwaltungsgericht in einer Eilentscheidung festgestellt, dass die Zurückweisung von Asylsuchenden auf deutschem Gebiet rechtswidrig ist. Es war die erste Entscheidung zu der Neuregelung von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU).

Gerichtspräsident Korbmacher kritisierte, Dobrindt habe von einer Einzelentscheidung im vorläufigen Rechtsschutz gesprochen. Damit habe er wohl zum Ausdruck bringen wollen, dass diese Entscheidung nur für diesen Fall der drei Somalier von Gewicht sei und auch nur eine überschlägige Prüfung stattgefunden habe. „Das ist so nicht ganz richtig“, erklärte Korbmacher.

Das Verwaltungsgericht sei im Eilverfahren erst- und auch letztinstanzlich zuständig. „Das hat die Politik bewusst so geregelt, um in solchen Verfahren zu schnellen, abschließenden Entscheidungen zu kommen“, erklärte Korbmacher. „Das fällt dem Bundesinnenministerium jetzt auf die Füße.“ Denn wegen des fehlenden Rechtsmittels seien die Verwaltungsgerichte verfassungsrechtlich verpflichtet, die Rechtslage intensiv durchzuprüfen. Die Berliner Richter hätten das getan. „Ein Minister muss das lesen und prüfen, ob er dann gleichwohl an seiner Auffassung festhält“, sagte Korbmacher dem „Handelsblatt“.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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