
Die Stadt Chemnitz hat das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts zum geplanten Auftritt von Martin Sellner im Chemnitzer Rathaus begrüßt. Dies teilte Bürgermeister Knut Kunze mit.
Das Gericht hat entschieden, dass die Nutzung der städtischen Räumlichkeiten für die Veranstaltung nicht zulässig ist, da das Thema der Veranstaltung nicht im Zusammenhang mit der Zuständigkeit des Chemnitzer Stadtrats steht.
Bürgermeister Kunze betonte, dass die Stadt Chemnitz berechtigt ist, einen Nutzungsvertrag zu kündigen, wenn sie Kenntnis davon erhält, dass Inhalte der geplanten Veranstaltung menschenverachtend, rassistisch oder extremistisch sind. Diese Rechtsauffassung der Stadt hat sich auch in der zweiten Instanz vollumfänglich bestätigt.
Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts bezieht sich auf die Benutzungsverordnung und die Nutzungsbedingungen für städtische Räumlichkeiten.
Damit wird ein klares Zeichen gegen extremistische Inhalte gesetzt und die Verantwortung der Stadt in Bezug auf die Nutzung ihrer Einrichtungen unterstrichen.
Foto: via dts Nachrichtenagentur