Chemnitz begrüßt Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts zur Veranstaltung von Martin Sellner

Die Stadt Chemnitz hat das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts zum geplanten Auftritt von Martin Sellner im Chemnitzer Rathaus begrüßt. Dies teilte Bürgermeister Knut Kunze mit.

Das Gericht hat entschieden, dass die Nutzung der städtischen Räumlichkeiten für die Veranstaltung nicht zulässig ist, da das Thema der Veranstaltung nicht im Zusammenhang mit der Zuständigkeit des Chemnitzer Stadtrats steht.

Bürgermeister Kunze betonte, dass die Stadt Chemnitz berechtigt ist, einen Nutzungsvertrag zu kündigen, wenn sie Kenntnis davon erhält, dass Inhalte der geplanten Veranstaltung menschenverachtend, rassistisch oder extremistisch sind. Diese Rechtsauffassung der Stadt hat sich auch in der zweiten Instanz vollumfänglich bestätigt.

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts bezieht sich auf die Benutzungsverordnung und die Nutzungsbedingungen für städtische Räumlichkeiten.

Damit wird ein klares Zeichen gegen extremistische Inhalte gesetzt und die Verantwortung der Stadt in Bezug auf die Nutzung ihrer Einrichtungen unterstrichen.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

  • Related Posts

    DFB-Pokal Viertelfinale: FC Bayern München gegen RB Leipzig im Topspiel

    Der FC Bayern München empfängt im Viertelfinale des DFB-Pokals RB Leipzig. Das ergab die Auslosung im Dortmunder Fußballmuseum am Sonntagabend.Damit treffen nach aktuellem Stand der Tabellenführer und sein ärgster Verfolger…

    Polizei löst rechtsextremistisches Konzert in Chemnitzer Kleingartenanlage auf

    Die Polizeidirektion Chemnitz hat am Samstagabend ein Konzert mit Livemusik aus der rechten Szene in einer Kleingartenanlage im Ortsteil Hilbersdorf aufgelöst. Die Veranstaltung war dem Vermieter des Vereinsheimes als private…

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert