EuGH stärkt nationale Gerichte: Schiedssprüche des Sportgerichtshofs Cas müssen überprüfbar sein

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass nationale Gerichte in der Lage sein müssen, die Schiedssprüche des Sportgerichtshofs Cas zu überprüfen.

Die Entscheidung betrifft insbesondere Fälle, in denen internationale Sportverbände wie die Fifa einseitig Schiedsverfahren auferlegen, teilten die Richter am Freitag in Luxemburg mit. Nationale Gerichte sollen demnach die Möglichkeit haben, auf Antrag oder von Amts wegen eine eingehende rechtliche Kontrolle durchzuführen.

Hintergrund des Falls war, dass der belgische Klub Royal Football Club Seraing im Jahr 2015 Finanzierungsvereinbarungen mit der maltesischen Gesellschaft Doyen Sports schloss, die die Übertragung eines Teils der wirtschaftlichen Rechte einiger Spieler vorsahen. Die Fifa verhängte daraufhin Sanktionen gegen den Klub, die vom Sportschiedsgericht und dem Schweizer Bundesgericht bestätigt wurden. Der RFC Seraing wandte sich an die belgischen Gerichte, die jedoch aufgrund der Rechtskraft des Schiedsspruchs keine erneute Prüfung vornahmen.

Der Gerichtshof stellte fest, dass nationale Vorschriften, die der Rechtskraft eine solche Tragweite verleihen, gegen das Unionsrecht verstoßen. Die Gerichte der Mitgliedstaaten müssen in der Lage sein, eine wirksame gerichtliche Kontrolle zu gewährleisten. Dies schließt auch die Möglichkeit ein, einstweilige Anordnungen zu erwirken und Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof zu richten. Nationale Gerichte sind verpflichtet, Regelungen, die einem wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz entgegenstehen, unangewendet zu lassen.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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