BKA arbeitet an bundeseinheitlicher Definition von Femiziden – Ergebnisse 2026 erwartet

Polizeibehörden in Deutschland wollen den Begriff Femizid genauer fassen. Allgemein versteht man darunter tödliche vorsätzliche Gewalt gegen Frauen aus dem Grund, weil sie Frauen sind. In Deutschland sind Femizide weder ein eigener Straftatbestand noch sonst rechtlich definiert.

Jetzt wurde unter der Leitung des Bundeskriminalamts (BKA) eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet. „Es besteht Bedarf an einer bundeseinheitlichen, polizeilichen Definition des Begriffs Femizid“, schreibt das BKA auf Anfrage des „Spiegel“. Ziel ist es offenbar, den Begriff durch konkrete Indikatoren besser messbar zu machen.

Im Jahr 2023 veröffentlichte das BKA erstmals ein „Lagebild geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ und führte darin alle Tötungsdelikte an Mädchen und Frauen als Femizid auf, ohne die Motive dahinter zu kennen. Insgesamt registrierte die Polizei fast 1.000 Fälle, 360 davon endeten tödlich.

Die Weltgesundheitsorganisation beschreibt Femizide als vorsätzliche Tötungen an Frauen aufgrund ihres Geschlechts und verweist auf die hierarchischen Geschlechterverhältnisse. Derartige Taten werden demnach häufig von Partnern oder Ex-Partnern begangen und basieren auf Misshandlungen, Einschüchterungen und sexualisierter Gewalt.

Auch die Polizeiliche Kriminalstatistik in Deutschland zeigt, dass Tötungen von Frauen in den meisten Fällen mit häuslicher Gewalt zusammenhängen. Mit den Ergebnissen der Arbeitsgruppe sei voraussichtlich im Laufe des ersten Halbjahres 2026 zu rechnen, so das BKA.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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