Sachsen-Anhalts Kabinett beschließt Gesetz für Sondervermögen Infrastruktur

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat den Gesetzentwurf für ein Sondervermögen Infrastruktur auf den Weg gebracht. Das Kabinett hat den Entwurf zur Verteilung von 2,61 Milliarden Euro aus Bundesmitteln beraten und zur Anhörung an die Kommunalen Spitzenverbände freigegeben, wie die Staatskanzlei mitteilte.

Geplant ist, dass das Gesetz am 1. Januar 2026 in Kraft tritt.

Die Mittel sollen zu 60 Prozent an die Kommunen fließen, was etwa 1,6 Milliarden Euro für Landkreise, kreisfreie Städte und Gemeinden bedeutet. Weitere 40 Prozent der Gelder, rund eine Milliarde Euro, werden als Landesarm auf die Ministerien verteilt.

Finanzminister Michael Richter betonte, man setze auf ein schlankes Verfahren ohne zusätzliche Förderrichtlinien.

Laut der beigefügten Übersicht sind unter anderem 140 Millionen Euro für das Innenministerium vorgesehen, darunter 69,6 Millionen für Baumaßnahmen im Institut für Brand- und Katastrophenschutz in Heyrothsberge. Das Verkehrsministerium erhält 280 Millionen Euro für Landesstraßen, während für Schulbau und Digitalisierung 77 Millionen Euro bereitstehen.

Eine Reserve von 218 Millionen Euro ist für Kostensteigerungen eingeplant.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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