Die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag hat sich für das geplante Landzahnarztgesetz ausgesprochen, das die zahnärztliche Versorgung in unterversorgten Regionen sichern soll. Das teilte die Fraktion nach einer Anhörung im Sozialausschuss am Montag mit.
Der Gesetzentwurf von CDU, BSW und SPD sieht eine verbindliche Landarztquote für Zahnmedizinstudierende vor.
Laura Stellbrink, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, betonte: „Gute Zahnversorgung darf keine Frage der Postleitzahl sein. Die Landzahnarztquote holt passgenau diejenigen ins Studium, die später dort arbeiten wollen, wo sie gebraucht werden.“
Gerald Eisenblätter, wissenschaftspolitischer Sprecher, verwies auf die positive Resonanz der Sachverständigen und mahnte zu zügigen Beratungen.
Das Gesetz sieht bis zu 8,1 Prozent der Zahnmedizinstudienplätze (9 Plätze pro Wintersemester) für eine verpflichtende Tätigkeit in Bedarfsgebieten vor. Die Auswahl erfolgt über ein Punktesystem und Interviews.
Bei Vertragsbruch ist eine Strafe von 250.000 Euro vorgesehen. Die ersten Studierenden sollen zum Wintersemester 2026/2027 aufgenommen werden.
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