Staatsanwaltschaft Dresden beantragt Strafbefehle nach Brückenblockade

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Strafbefehle gegen sieben Personen wegen des Verdachts der Nötigung beantragt. Das teilte die Behörde am Dienstag mit.

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, am 27. April 2024 den Verkehr auf der Carolabrücke blockiert zu haben.

Gegen 13:10 Uhr hätten sich die sieben Deutschen im Alter von 25 bis 30 Jahren gemeinsam mit weiteren Personen auf die Fahrbahn der Bundesstraße 170 gesetzt. Ihr Ziel sei es gewesen, den fließenden Verkehr zum Erliegen zu bringen und so auf ihre politische Agenda aufmerksam zu machen. Über 80 Fahrzeugführer seien dadurch gezwungen worden, ihre Autos auf der zweispurigen Brücke anzuhalten und bis etwa 15:00 Uhr im Stau zu verbleiben.

Die Staatsanwaltschaft hat beim Amtsgericht Dresden beantragt, gegen die sieben Beschuldigten im Strafbefehlswege jeweils Geldstrafen in Höhe von 1.800 Euro zu verhängen.

Das Ermittlungsverfahren wegen Nötigung läuft.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

  • Related Posts

    Wetterbericht für Sachsen (02.11.2026)

    Für Sachsen steht heute ruhiges, zeitweise trübes Wetter an. Es ist oft stark bewölkt, zwischendurch gibt es aber Auflockerungen. Niederschlag ist nicht zu erwarten, es bleibt also trocken. Die Höchstwerte…

    BSW-Fraktion in Dresden verurteilt Gewalt gegen Polizei bei Protesten

    Die BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag hat Gewalt gegen Polizeibeamte bei den Ausschreitungen im Umfeld der Demonstrationen der Initiative „Gen Z regelt“ am vergangenen Samstag verurteilt. Das teilte der innenpolitische Sprecher…

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert