Der sächsische Finanzminister Christian Piwarz hat die Bewirtschaftung von sogenannten Verpflichtungsermächtigungen im Haushalt 2026 vorübergehend eingeschränkt. Das teilte das Finanzministerium in Dresden mit.
Konkret sind 50 Prozent der Verpflichtungsermächtigungen innerhalb der ‚Sonstigen Ausgaben‘ betroffen, was einem Volumen von 1,261 Milliarden Euro entspricht. Diese Mittel sind nicht für Bundes- und EU-Förderprogramme oder gesetzliche Leistungen vorgesehen.
Grund für den Schritt ist eine Deckungslücke von etwa 2,9 Milliarden Euro für den nächsten Doppelhaushalt 2027/2028. „Durch die Begrenzung der Vorbindungen wird ein Beitrag zur notwendigen Anpassung der Ausgaben an die schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen und damit zum Erhalt der Handlungsfähigkeit des Freistaates Sachsen bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2027/2028 geleistet“, erklärte Piwarz.
Eine vollständige Freigabe der Mittel ist erst mit dem Beschluss zum Entwurf des Doppelhaushaltes 2027/2028 geplant.
Alle für das Jahr 2026 veranschlagten Ausgaben stehen den Ressorts laut Ministerium jedoch vollständig zur Verfügung. Verpflichtungsermächtigungen erlauben es der Verwaltung, bereits in einem Jahr finanzielle Verpflichtungen für Maßnahmen einzugehen, die erst in späteren Haushaltsjahren zu tatsächlichen Ausgaben führen.
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