Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan: Bundespolizei fliegt zwei verurteilte Straftäter aus

Die Bundespolizei hat am Mittwoch nahezu parallel zwei Personen nach Syrien und Afghanistan abgeschoben. Das berichtet die „Bild“ (Donnerstagausgabe) unter Berufung auf eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums.

Demnach wurde die eine Person von München, die andere von Frankfurt am Main ausgeflogen. Die Asylbewerber waren wegen schwerer Gewalt- und Sexualdelikte verurteilt worden. Auf den Flügen wurden beide Personen von Spezialkräften begleitet.

„Es geht um Konsequenz und Klarheit gegenüber Straftätern“, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) der Zeitung. „Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan werden verstetigt. Wer schwere Straftaten begeht, muss Deutschland verlassen.“

Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan sind rechtlich umstritten. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages etwa kam im März 2024 zu dem Fazit, dass „aufgrund der desolaten Sicherheitslage und der vielerorts prekären humanitären Lage in Syrien und Afghanistan“ Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention, also das Verbot der Folter, „etwaigen Abschiebungen in diese Staaten regelmäßig entgegenstehen“ werde. Dies lege auch die Spruchpraxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte betreffend den Fall „Syrien“ nahe.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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