Vorschriften für Gefangenarbeit und Sicherheit in JVA werden angepasst

Der Freistaat Sachsen reformiert die Vorschriften zur Gefangenenarbeit und zur Sicherheit in den Justizvollzugsanstalten. Das teilte das sächsische Justizministerium am Dienstag mit.

Die Anpassungen erfolgen als Reaktion auf ein Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2023 und auf neue Herausforderungen durch Drogenkonsum in Haft.

Die Eckvergütung für Strafgefangene wird auf 15 Prozent der Bezugsgröße nach dem Sozialgesetzbuch angehoben. Zudem wird eine wöchentliche Regelarbeitszeit von 35 Stunden festgelegt.

Der pfändbare Anteil des Arbeitsentgelts wird von 40 auf 60 Prozent erhöht, um Gläubigeransprüche, etwa von Opfern, besser bedienen zu können. Justizministerin Constanze Geiert betonte, Arbeit sei zentral für die Resozialisierung und ermögliche auch Wiedergutmachungszahlungen.

Im Sicherheitsbereich werden neue Rechtsgrundlagen für den Einsatz technischer Hilfsmittel wie elektronischer Spurendetektoren geschaffen, um neue psychoaktive Substanzen auf Papier aufzuspüren.

Vier entsprechende Testgeräte wurden für die Anstalten in Leipzig, Regis-Breitingen, Dresden und Bautzen beschafft. Zudem wird in einigen Anstalten eingehende Post überwiegend nur noch in Kopie ausgehändigt.

Zur besseren Einschätzung von Gefahren durch Drohnen läuft in Dresden eine Pilotphase mit einer Detektionsanlage.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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