BSW reicht Wahlprüfungsbeschwerde ein: Neue Zeugen sollen mutmaßliche Zählfehler bei Bundestagswahl belegen

In seinem Kampf um die Neuauszählung der Bundestagswahl verweist das BSW auf neue Belege für mutmaßliche Fehler. Dabei handele es sich um die Aussagen von acht Wahlberechtigten. Sie alle versichern, dass sie das BSW in Wahllokalen gewählt hätten, die jeweils nach der Auszählung null Stimmen für die Partei auswiesen. Gleichzeitig habe genau dort die Kleinstpartei Bündnis Deutschland (BD) „extremst überdurchschnittliche Ergebnisse“ erzielt.

So steht es in der 177-seitigen Wahlprüfungsbeschwerde, die das BSW am Dienstag beim Bundesverfassungsgericht einreichte und aus welcher der „Stern“ zitiert. Die acht eidesstattlichen Versicherungen der Wähler finden sich darin im Anhang.

„Es handelt sich hier um nachweislich falsche Ergebnisse, die darüber hinaus ganz klar auf strukturelle Fehler bei der Auszählung zulasten des BSW hinweisen“, sagte Parteichefin Amira Mohamed Ali dem „Stern“ mit Verweis auf die neuen Zeugen. Ihre Schlussfolgerung: „Wir wissen damit, dass das amtliche Endergebnis falsch ist.“

Das BSW habe „Unregelmäßigkeiten und systematische Zählfehler zu unseren Lasten“ klar nachgewiesen, sagte Wagenknecht dem „Stern“. Sie sagte, dass das BSW nicht auf den Einzug in den Bundestag klage. Es gehe lediglich um die korrekte Ermittlung des Wahlergebnisses der letzten Bundestagswahl – und das Vertrauen der Bevölkerung in das demokratische System.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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