Justizministerin Hubig hinterfragt Sonderstrafrecht für Politikerbeleidigungen

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) äußert sich skeptisch zum Paragrafen 188 im Strafgesetzbuch, der Beleidigungen gegen Politiker unter höhere Strafen als andere Beleidigungen stellt.

Die Ausweitung des Paragrafen im Jahr 2021 sei eine „direkte Reaktion“ auf den Mord an Walter Lübcke gewesen, sagte Hubig dem Nachrichtenportal T-Online. „Aber natürlich müssen wir uns fortwährend fragen, ob wir damit das Richtige erreichen, oder ob es einer Korrektur bedarf.“

Die Verurteilungen auf der Grundlage von Paragraf 188 hätten „insgesamt deutlich zugenommen“, so Hubig weiter. Im Jahr 2024 seien es „gut 300 Fälle“ gewesen. Ob Spitzen- oder Kommunalpolitiker betroffen seien, werde dabei nicht erfasst. „Öffentlich diskutiert werden vor allem Fälle, die in der Regel grenzwertig erscheinen, manche lassen sich von der Ferne kaum nachvollziehen“, sagte Hubig. Auch hier gelte allerdings: „Der Rechtsstaat funktioniert und gewährleistet, dass solche Entscheidungen korrigiert werden können.“

Hubig selbst macht nach eigener Aussage keinen Gebrauch von dem Paragrafen. „Seit ich Bundesjustizministerin bin, habe ich noch nie jemanden angezeigt“, sagte sie. In ihrer Zeit als Bildungsministerin in Rheinland-Pfalz, in die auch die Corona-Pandemie fiel, habe sie „ein einziges Mal“ Anzeige erstattet. „Sie können sich vorstellen, dass ich da einiges abbekommen habe“, so Hubig.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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