Kultusministerium passt Vorgaben zum Religions- und Ethikunterricht an

Das Kultusministerium hat die Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Religions- und Ethikunterrichts im Freistaat Sachsen angepasst. Diese Änderungen treten am 7. Mai in Kraft und sind die ersten seit fast 20 Jahren.

Die neuen Regelungen sollen mehr Transparenz, Digitalisierung und Kooperation im Unterricht fördern, teilte das Ministerium am Dienstag mit.

Ein zentraler Punkt der Novellierung ist die Aufhebung der seit 1993 bestehenden Übergangs- und Sonderregelungen für die Fächergruppe Ethik sowie Katholische und Evangelische Religion. Künftig wird die Zweistündigkeit des Religionsunterrichts in der Unterrichtsplanung vollständig abgebildet.

Zudem wird der konfessionell-kooperative Religionsunterricht, der derzeit als Modellversuch läuft, ab dem Schuljahr 2028/2029 als genehmigungsfähige Organisationsform eingeführt.

Die digitale Unterrichtsform, die bereits seit dem Schuljahr 2025/2026 als KathReliOnline erprobt wird, wird ebenfalls in die neuen Vorgaben aufgenommen. Kultusminister Conrad Clemens (CDU) betonte die Bedeutung des Religions- und Ethikunterrichts für die Wertebildung von Kindern und Jugendlichen und dankte den Kirchen sowie dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden für ihre Mitwirkung an der Novellierung.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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