Sachsen hat gemeinsam mit anderen Bundesländern im Bundesrat Nachbesserungen am Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gefordert. Das hat das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt am Freitag mitgeteilt.
Der Bundesrat hatte sich im ersten Durchgang mit dem sogenannten GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz befasst.
Gesundheitsministerin Petra Köpping kritisierte, dass die geplanten Einsparungen vor allem zulasten von Versicherten und Leistungserbringern wie Krankenhäusern, Ärzten und Pflegekräften gingen. Sie lehne die geplante Kürzung des Bundeszuschusses für versicherungsfremde Leistungen ab, da dies einem Griff in die Kassen der Versicherten zur Entlastung des Bundeshaushalts gleichkomme.
Stattdessen müsse der Zuschuss dynamisiert werden, um Kostensteigerungen auszugleichen. Auch die Beiträge für Bürgergeldempfänger müssten vollständig aus Steuermitteln finanziert werden.
Besonders kritisch sieht Köpping die Belastungen für die Krankenhäuser.
Diese hätten bereits 1,8 Milliarden Euro zur Stabilisierung beigetragen, sollen nun aber knapp 40 Prozent der auf die Leistungserbringer entfallenen Einsparungen stemmen. Die geplante dauerhafte Abschaffung der Meistbegünstigungsklausel sei von den Kliniken nicht zu leisten und erhöhe das Insolvenzrisiko.
Die Ministerin forderte zudem ein Gesetz zum Abbau bürokratischer Vorgaben im Gesundheitssektor und warnte vor einer Gefährdung der ärztlichen Versorgung in ländlichen Räumen.
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