Maskenprozesse: Bund droht Milliarden-Nachzahlung wegen bestellter Corona-Masken

Der Bund muss einem Händler fast 350 Millionen Euro für bestellte Corona-Masken nachzahlen. Das Oberlandesgericht Köln hat Ende Mai ein Urteil des Bonner Landgerichts geändert, wie der „Spiegel“ berichtet.

Der Bund muss demnach einem Händler fast 219 Millionen Euro für bestellte, zum Teil gelieferte Masken zahlen. Hinzu kommen Verzugszinsen, die nach Berechnungen des Magazins aktuell bei etwa 128 Millionen Euro liegen. Jeden Tag steige die Summe um 61.522 Euro. Der mögliche Gesamtschaden für die Steuerzahler betrage allein in diesem Fall derzeit fast 350 Millionen Euro.

Damit bleibt dem Bund nur noch eine Chance: das für den Herbst erwartete Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs. Der Bund hofft, dass dort die Urteile des OLG gekippt werden und er den Forderungen aus Dutzenden Klagen in einer Gesamthöhe von rund 2,3 Milliarden Euro entgehen kann. Mit Verzugszinsen liegt das finanzielle Risiko auch hier mittlerweile deutlich höher, zwischen drei und vier Milliarden Euro.

Im aktuellen Fall hatte eine Firma aus Brandenburg geklagt. Das Gesundheitsministerium unter dem damaligen Minister Jens Spahn (CDU) hatte Masken zum Stückpreis von 4,50 Euro bestellt, aber nicht mehr komplett abgenommen. Der Bund hat auch hier Revision gegen das Urteil eingelegt.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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