Die BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag hat sich gegen die Auslagerung von Grundrechtseingriffen an private Unternehmen ausgesprochen. Dies teilte der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Bernd Rudolph, mit.
Anlass ist die Entscheidung des Europäischen Parlaments, die befristete Ausnahmeregelung für die freiwillige Erkennung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs durch Kommunikationsdienste zu verlängern.
Rudolph betont, dass der Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch eine zentrale Aufgabe des Staates sei. Der Rechtsstaat müsse seine Verantwortung selbst wahrnehmen und dürfe diese nicht auf private Unternehmen übertragen.
Die verlängerte Übergangsregelung ermögliche es Anbietern von Kommunikationsdiensten, Inhalte ihrer Nutzer weiterhin freiwillig automatisiert zu überprüfen und Verdachtsfälle an Behörden zu melden. Dies wirft grundlegende rechtsstaatliche Fragen auf.
Der BSW-Politiker weist darauf hin, dass staatliche Eingriffe in Grundrechte strengen rechtsstaatlichen Anforderungen unterliegen.
Richtervorbehalte, Verhältnismäßigkeit und gerichtlicher Rechtsschutz seien essenziell für den Schutz der Bürger. Er fordert, dass automatisierte Erkennungssysteme transparent und nachvollziehbar sein müssen, um die Vertraulichkeit privater Kommunikation zu gewährleisten.
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