Ein 38-Jähriger wurde am Hauptbahnhof Dessau von einer Streife der Bundespolizei kontrolliert. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Erzwingungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau vorlag, teilte die Behörde am Mittwoch mit.
Der Mann war im Juli des Vorjahres zu zwei Tagen Erzwingungshaft verurteilt worden, weil er ein Bußgeld nicht gezahlt und sich nicht zur Strafverbüßung gestellt hatte.
Die Beamten nahmen bei dem Mann starken Alkoholgeruch wahr, jedoch lehnte er einen freiwilligen Alkoholtest ab.
Da er den haftabwendenden Betrag von 55 Euro nicht entrichten konnte, wurde er in das Bundespolizeirevier gebracht. Dort verhielt sich der 38-Jährige zunehmend aggressiv, leistete Widerstand und beleidigte die Beamten.
Schließlich musste er gefesselt werden, da er auch im Dienstfahrzeug weiterhin versuchte, die Beamten zu verletzen.
Eine Streife der Landespolizei wurde zur Unterstützung angefordert. Der Bereitschaftsrichter ordnete eine Blutentnahme an, nach der der Mann in eine Justizvollzugsanstalt gebracht wurde.
Die Bundespolizei erstattete Strafanzeige wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung und Körperverletzung. Die eingesetzten Beamten erlitten leichte Verletzungen und sind weiterhin dienstfähig.
Foto: via dts Nachrichtenagentur

