Landesamt für Steuern und Finanzen erinnert an Frist für Steuererklärungen

Bürger, die ihre Steuererklärung für das Jahr 2025 selbst erstellen, haben noch bis zum 31. Juli Zeit, um diese bei ihrem zuständigen Finanzamt einzureichen, teilte das Landesamt für Steuern und Finanzen am Mittwoch mit.

Für die elektronische Abgabe steht das Onlineportal „Mein Elster“ zur Verfügung. Dort können die Daten wie die übermittelten Lohnsteuerbescheinigungen oder Rentenleistungen per Mausklick direkt in die Steuererklärung übernommen werden.

Steuererklärungen, die mit Unterstützung einer Steuerberatung oder eines Lohnsteuerhilfevereins erstellt werden, müssen bis zum 1. März des folgenden Jahres beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden.

Seit dem 1. Juli steht zudem die neue Funktion „Steuererklärung mit einem Klick“ in der App „Mein Elster+“ zur Verfügung. Diese ermöglicht es ledigen Personen ohne Kinder, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und ausschließlich Einkünfte als Arbeitnehmer, Rentner oder Pensionär erzielt haben, die Einkommensteuererklärung für 2025 in wenigen Minuten zu erledigen.

Nutzer erhalten eine vorgefertigte Steuererklärung, die sie mit nur einem Klick absenden können, wobei Änderungen jederzeit möglich sind.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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