Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Magdeburg hat bei einer Kontrolle eines Spätshops in Stadtfeld West einen wiederholten Verstoß gegen die städtische Sondernutzungssatzung festgestellt. Wie die Stadt am Dienstag mitteilte, hatte der Betreiber erneut Tische und Stühle ohne Genehmigung auf den Gehweg gestellt.
Die Satzung untersagt den Terrassenbetrieb auf städtischen Flächen ohne entsprechende Genehmigung.
Da der Spätshop bereits mehrfach aufgefallen war, stellte das Ordnungsamt die Boulevardmöblierung sicher. Die Möbel wurden sorgfältig abgebaut und eingelagert, um einem erneuten Terrassenbetrieb vorzubeugen.
Zuvor hatten Gespräche mit dem Personal und dem Betreiber stattgefunden.
Gegen den Betreiber wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Dieses kann mit einem Bußgeld von bis zu 1.500 Euro enden.
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