Mitglieder und Unterstützer der AfD Sachsen-Anhalt können ihre Waffenbesitzkarte verlieren. Das Oberverwaltungsgericht des Landes hat entsprechende Entscheidungen in drei Fällen bestätigt, wie das Gericht mitteilte.
Die Beschlüsse sind rechtskräftig.
Nach Auffassung des OVG kann das Waffengesetz auch auf Mitglieder und Unterstützer einer politischen Partei angewendet werden, wenn diese Vereinigung „Bestrebungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung“ verfolgt. Das Gericht bestätigte damit Urteile des Verwaltungsgerichts Magdeburg, das den AfD-Landesverband nach Auswertung umfangreichen Materials als gegen zentrale Verfassungsgrundsätze gerichtet bewertet hatte.
Ein vorheriges Parteiverbot durch das Bundesverfassungsgericht sei für den Entzug einer waffenrechtlichen Erlaubnis nicht erforderlich.
Das OVG verwies auf den präventiven Charakter des Waffenrechts und den Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit. In den drei konkreten Fällen sah das Gericht keine besonderen Umstände, die eine Ausnahme von der gesetzlichen Regelvermutung rechtfertigen würden.
Die AfD-Landtagsfraktion kritisierte die Entscheidung scharf.
Ihr Sprecher für Jagd- und Schützenwesen, Florian Schröder, warf dem Gericht vor, die bloße Mitgliedschaft in der AfD für den Waffenentzug ausreichen zu lassen. Er bezeichnete die Entscheidung als „politisch motiviert“ und verwies auf abweichende Urteile aus anderen Bundesländern.
Nach Angaben der Fraktion prüfen die Betroffenen weitere rechtliche Schritte.
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