Staatsanwaltschaft Dresden stellt Ermittlungen nach Hundeeinsatz in Riesa ein

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat ein Ermittlungsverfahren gegen einen 36-jährigen Polizeibeamten eingestellt. Das teilte die Staatsanwaltschaft Dresden am Freitag mit.

Der Beamte war verdächtigt worden, am 11. Januar 2025 in Riesa eine Demonstrationsteilnehmerin mit seinem Diensthund verletzt zu haben.

Anlass war ein Einsatz am Rande des Bundesparteitages der AfD. Der Polizist soll den Diensthund angehoben und gegen die Frau gedrückt haben, um sie auf die andere Fahrbahn zu drängen. Die Staatsanwaltschaft hat zur Bewertung des Einsatzes ein Sachverständigengutachten eingeholt.

Das Verfahren wurde eingestellt, weil der Hundeeinsatz als unmittelbarer Zwang gerechtfertigt gewesen sein soll.

Die Demonstrationsteilnehmerin habe wiederholt polizeiliche Anweisungen missachtet. Mit dem Hund habe ein Durchbruch durch die Sicherungslinie verhindert werden sollen.

„Sinnvolle Handlungsalternativen“ habe es in der konkreten Situation nicht gegeben.

Auch ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz lag nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht vor. Der Beamte habe nicht aus „Rohheit“ gehandelt, sondern zur „Durchsetzung einer rechtmäßigen polizeilichen Maßnahme“.

Zudem habe er den Hund am Geschirr gegriffen, sodass sich der Druck auf einen größeren Teil des Tierkörpers verteilt habe. Diese Führungsweise sei „etablierte Praxis“ und belaste den Diensthund zwar, trete aber hinter den „legitimen polizeilichen Interessen“ zurück.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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