Gegen einen 18-jährigen Syrer ist unter anderem wegen des Verdachts der schweren räuberischen Erpressung und der vorsätzlichen Körperverletzung Anklage zum Amtsgericht Dresden – Jugendschöffengericht – erhoben worden. Das teilte die Staatsanwaltschaft Dresden am 11. September mit.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, einen 17-jährigen Russen am 1. Juli gegen 15:40 Uhr unter einem Vorwand zu einem Spielplatz in der Nähe der Hansastraße in Dresden gelockt zu haben.
Dort soll er dem Geschädigten eine Schreckschusswaffe ins Gesicht gehalten und ihn aufgefordert haben, seine Taschen zu leeren. Der Geschädigte übergab daraufhin sein Mobiltelefon, sein Portemonnaie, seine Wohnungsschlüssel und etwas Bargeld.
Anschließend soll der Beschuldigte ihm mehrere Faustschläge ins Gesicht versetzt haben, wodurch der 17-Jährige Schmerzen erlitt.
Der Ermittlungsrichter erließ am 3. Juli auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden einen Haftbefehl gegen den Beschuldigten. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft.
Er ist bereits einschlägig vorbestraft und hat bislang keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht. Das Amtsgericht Dresden entscheidet nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt.
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