Panne bei Tabaksteuergesetz: Ministerium will alte Steuersätze nutzen – Tabakwirtschaft hält E-Zigaretten für steuerfrei

Am Dienstag ist das Gesetz zur Anhebung der Tabaksteuer aufgrund eines technischen Fehlers zu früh veröffentlicht worden, sodass das Gesetz bereits ab dem Folgetag gelten würde. In dem Gesetz fehle allerdings ein Passus, wie hoch die Tabaksteuer vor dem 1. Januar 2027 für Tabaksubstitute wie E-Zigaretten ausfalle, berichtet die „Bild“ (Donnerstagausgabe).

Auf Anfrage der Zeitung antwortete ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums allerdings, der Zoll werde „die bisher geltenden Steuersätze anwenden“. Das Ministerium will den Fehler berichtigen.

„Laut Gesetz wird auf Tabak-Ersatzprodukte wie Liquids jetzt bis Ende 2026 keine Tabaksteuer mehr erhoben“, sagte der Potsdamer Rechtsprofessor Roland Ismer der Zeitung. Die Hersteller müssten also keine Tabaksteuer mehr an den Staat abführen.

Der Oldenburger Verfassungsrechtler Volker Böhme-Neßler sagte der „Bild“, es mache ihn fassungslos, aber der neue Paragraph 2 Abs. 1 Nummer 7 sehe für die Zeit bis zum 31.12.2026 keinen Steuertarif vor.

Der Geschäftsführer des Bundesverbands der Tabakwirtschaft, Jan Mücke, sagte der Zeitung, mit dem neuen Gesetz seien E-Zigaretten seiner Ansicht nach bis Jahresende steuerfrei. Das sei das Ergebnis einer „handwerklich schlecht arbeitenden Bundesregierung“.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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